>> JABGO >> Internetrecht >> DatenschutzDatenschutzEin Internetanbieter muss bestimmte Datenschutzrichtlinien beachten, die den Nutzer bestimmter Dienste, wie email oder Chat schützen. Da das deutsche Datenschutzrecht zu komplex ist um alle Einzelheiten in diesem Rahmen zu erläutern, soll im Folgenden vor allem auf das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und vereinzelt auf das das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eingegangen werden, die im Internetrecht die größte Rolle spielen. Personenbezogene DatenDas Teledienstedatenschutzgesetz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten von Nutzern im Internet. Personenbezogene Daten können definiert werden als: „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“ (§ 3 Abs. 1 BDSG). Diese Art von Daten, die meist Inhalt eines Nutzerprofils oder einer Datenbank sind, dürfen nur dann erhoben und genutzt werden, wenn der Nutzer über die Art der Nutzung informiert worden ist, eingewilligt hat und diese Einwilligung jederzeit von ihm abrufbar ist (§ 3 TDDSG). Es muss also bei jedem Diensteangebot die Möglichkeit bestehen in einer Eingabemaske seine persönlichen Daten zu korrigieren. Aktuelles:Facebook verklagt StudiVZ jetzt auch in Deutschland. Der US-amerikanische Betreiber der... 29.04.09
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